Schein [1]

[725] Schein in subjektivem Sinn entsteht dann, wenn unsre Auffassung eines Sachverhalts mit der Wirklichkeit nicht �bereinstimmt. Die Ursache dieses Mi�verh�ltnisses liegt entweder, wie beim sinnlichen S., in den unbewu�ten Prozessen, durch welche die sinnliche Wahrnehmung zustande kommt, oder in unsern bewu�ten (aber falschen) Denkakten (logischer S.). Der Begriff des objektiven Scheines, d.h. die Annahme, da� einem einzelnen Objekt, das uns (in der Erfahrung) als wirklich entgegentritt, oder der Gesamtheit dieser Objekte �berhaupt nichts Reales entspricht, enth�lt einen innern Widerspruch; wohl aber ist es an sich denkbar, da� einzelnen oder allen Eigenschaften und Beziehungen der Erfahrungsobjekte ganz andre Eigenschaften und Beziehungen der Dinge an sich zugrunde liegen und jene also nur eine subjektive Realit�t besitzen. Vgl. Erscheinung. – S. hei�t auch eine schriftliche Erkl�rung �ber einen Gegenstand, z. B. �ber eine Verhandlung, �ber eine erfolgte Zahlung (Quittung, Tilgungsschein), �ber Empfang von Sachen (Hinterlegungsschein, Auslieferungsschein), �ber eine Verb�rgung (Gutschein) etc.

Quelle:
Meyers Gro�es Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 725.
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