[689] Rhein (der) geh�rt nicht blos zu den Hauptfl�ssen Deutschlands, sondern von ganz Europa und ist durch die malerischen und wein- und fruchtreichen Ufergel�nde ber�hmt, welche er durchstr�mt.
Seinen Ursprung hat er im schweiz. Canton Graub�ndten aus mehren Gletscherb�chen des St.-Gotthardgebirges, die s�mmtlich den Namen Rhein f�hren; man nimmt jedoch f�r gew�hnlich drei Hauptzufl�sse an, aus deren Vereinigung noch in Graub�ndten der eigentliche Rheinstrom sich bildet. Von diesen entsteht der sogenannte Vorderrhein durch Vereinigung des Rhein de Toma und Rhein d'Ursera im tavetscher Thale, von dessen s�mmtlichen B�chen verst�rkt er bei dem Marktflecken Disentis den von der rechten Seite durch das Medelsthal herbeiflie�enden Mittelrhein aufnimmt. Vermehrt durch neue Zufl�sse erreicht ihn bei Reichenau der Hinterrhein, wodurch der [689] Strom schon 230 F. breit wird und nun blos der Rhein hei�t. Der Hinterrhein entspringt aus dem Rheinwaldgletscher, welcher im Hintergrunde des acht Stunden langen und blos eine Viertelstunde breiten, von zum Theil �ber 10,000 F. hohen Gebirgen umschlossenen Rheinwald thals liegt. Aus diesem ist die folgende Ansicht mit einigen H�usern des 4100 F. hoch gelegenen Dorfes Spl�gen genommen, welches von Schwaben bewohnt ist, die Kaiser Friedrich I. dort ansiedelte, um sich den �ber den Spl�gen nach Italien f�hrenden Alpenpa� zu sichern, zu welchem, wie zu dem �ber den Bernhardin, noch heute der Weg durch das Rheinwaldthal geht. Schon bis Spl�gen hat der Hinterrhein 16 B�che aufgenommen, flie�t dann noch durch das schamser und das domloschger Thal und w�chst durch den rei�enden Bergflu� Nolla und die Albula noch betr�chtlich. In nordwestl. Richtung bis Chur gelangt, wendet sich nun der Rhein, der schon eine Strecke f�r kleine Fahrzeuge schiffbar wird, n�rdl. dem Bodensee zu, in den er zwischen Rorschach und Fu�ach einstr�mt und ihn am westl. Ende zwischen Konstanz und Petershausen wieder verl��t. Doch schon nach 11/2 Stunde erweitert er sich noch zu dem Unter- oder Zellersee, aus dem er bei Stein endlich 400 F. breit zwischen hohen Ufern westl. abflie�t und den ber�hmten Wasserfall bei dem nahen Schaffhausen (s.d.) bildet. Sodann flie�t er auf der schweiz. Grenze, zwischen dem Jura und Schwarzwald, ganz in der Art eines wilden Gebirgsflusses und theilweise mit gef�hrlichen Stromschnellen hin, bis er bei Basel sich pl�tzlich nach N. wendet, das schweiz. Gebiet verl��t und 35 M. weit die Grenze zwischen Frankreich und Deutschland (Gro�herzogthum Baden) bildet. Die Hoheitsgrenze zwischen beiden liegt im Thalwege des Stroms, der hier viele Sand- und Kieselinseln hat, deren Lage sich j�hrlich bei Hochwasser ver�ndert, daher in jedem Oct. die Grenze durch Ingenieure neu bezeichnet wird. Hierauf scheidet der Strom Rheinbaiern (seit 1837 die Provinz Pfalz) und Baden, str�mt durch die s�dl. H�lfte des Gro�herzogthums Hessen, wo er zwischen 15–1700 F. breit wird, macht die S�d- und Westgrenze des Herzogthums Nassau, wo sich von Biberich bis R�desheim der 4 St. lange Rheingau (s.d.) an seinen Ufern hinstreckt und gelangt nach einem 36 M. langen Laufe durch die preu�. Rheinprovinzen unterhalb Emmerich bei den Tr�mmern der Schenkenschanz, 2300 F. breit in das K�nigreich der Niederlande. Auf dieser letzten Strecke durchbricht der Rhein von Bingen bis in die N�he von Koblenz in einem engen Felsenthale die Schiefergebirge des Hundsr�ck und Taunus, hat mehre, sonst den Schiffern gef�hrliche Stromschnellen, wie das Bingerloch unterhalb des M�usethurms (s. Hatto), das wilde Gef�hr bei Bacharach und die Bank von St.-Goar, die mit den Rheininseln und Felsufern �beraus malerische Partien bilden. Unterhalb Koblenz liegt das Bett des Stroms in einer �beraus fruchtbaren Ebene, doch verengt sich dieselbe schon bei Andernach zu dem schmalen, vom Siebengebirge und der Eifel gebildeten Thale, wo sich auch die letzten Stromschnellen im Rheine, die Unkelsteine, befinden, eine Gruppe Basalts�ulen bei dem St�dtchen Unkel, von denen [690] die gr��ern unter der franz. Herrschaft beseitigt wurden. Unterhalb Bonn geht er in das n�rdl. Flachland �ber und auf niederl�nd. Gebiet theilt er sich sogleich in zwei Arme, von denen der st�rkere linke die Waal hei�t, der rechte aber den Namen Rhein beh�lt. Letzterer scheidet sich wieder in einen rechten Arm, die Yssel, welche in den Zuydersee f�llt, und einen linken, der sich von neuem in den zur Maas flie�enden Leck und den krummen (auch alten) Rhein theilt, welcher �ber Utrecht, wo noch ein Arm, die Vecht, in den Zuydersee abflie�t, nach Leyden gelangt. Ganz geschw�cht windet er sich von dort aus durch die D�nen dem Meere zu und verlor sich noch zu Anfang dieses Jahrhunderts gleichsam in ihrem Sande, neuerdings aber ist seine durchaus versandete M�ndung durch den Kanal bei Katwyk wieder ge�ffnet worden. Auch der Leck sendet rechts noch einen Arm ab, der aber auf einem geringen Umwege als Yssel eine Meile oberhalb Rotterdam ebenfalls die Maas erreicht. Mit dieser vereinigt findet auch die Waal durch zahlreiche, selbst mit den Scheldem�ndungen verzweigte Ausfl�sse den Weg ins deutsche Meer. (S. Niederlande.)
Auf diese Weise legt der Rhein einen Weg von 190 M. zur�ck, w�hrend dessen er mehr als 12,200 Fl�sse und andere Gew�sser aufnimmt, zu denen die Thur und Aar (in der Schweiz), die Ill (unmittelbar aus Frankreich), der Treisam, Kinzig, Murg, Neckar (in Baden), die Lauter und Queich (in der Pfalz), der Main (in Hessen), die Lahn (in Nassau), die Mosel, Wied, Sieg, Erst, Ruhr und Lippe (in Preu�en) geh�ren. Sehr reich ist der Rhein an Fischen, besonders an Lachsen, St�ren, Hechten und Karpfen; auch enth�lt der Rheinsand etwas Gold, welches aus den schweiz. Bergen und mit den Zufl�ssen vom Schwarzwalde hineingelangt. Fliegende und Schiffbr�cken f�hren �ber den Strom bei Koblenz, Neuwied, K�ln, Bonn, M�hlheim, Grimlinghausen, D�sseldorf, Duisburg, Wesel, Manheim, Germersheim, Fort Vauban oder Fort Louis und Strasburg; eine h�lzerne Br�cke hat Basel. In der N�he des Bodensees liegt der Spiegel des Rheins 1200 F., bei Basel 755 F., bei Manheim 284 F., bei Bingen 235 F, bei Bonn 138 F., bei K�ln 112 F., an der niederl�nd. Grenze 65 F. �ber dem Meere und soweit er Baden ber�hrt, betr�gt sein Gef�lle daher ungef�hr 920 F., im preu�. Gebiete 170 F. Die Tiefe wechselt zwischen Basel und Strasburg von 3–12 F., und er tr�gt auf dieser Strecke Fahrzeuge mit 5–600 Ctr.; von Strasburg bis Manheim betr�gt die Tiefe 5–18 F., bis Kaub 5–20 F., von da bis Bonn 8–24 F., bei K�ln 81/2–12 F., bei M�hlheim 15–23 F., oberhalb D�sseldorf 261/2–30 F., unterhalb dieser Stadt nur 11–14 F., und bei Emmerich 9–15 F. Zwischen Strasburg und Mainz gehen bis 2500 Ctr. schwere Fahrzeuge, von Mainz bis K�ln Schiffe mit 4000, von da bis Holland mit 9000 Ctr.; regelm��ige Dampfschiffahrt ist auf dem Niederrhein (unterhalb K�ln) seit 1825, auf dem Mittelrhein am 12. Mai 1827 und sp�ter bis Basel eingef�hrt. Au�erdem ist die auf ihm und den Nebenfl�ssen betriebene Holzfl��erei von der gr��ten Bedeutung. (S. Fl��e.) Die gr��ern Rheinschiffe sind den Seeschiffen �hnlich gebaut, d.h. rund und bauchig, haben aber keinen Kiel, sondern wie alle Rheinschiffe platte Boden und f�hren zwei Masten.
Der Rhein hat nat�rlich als Wasserstra�e von jeher f�r das westl. und s�dl. Deutschland die gr��te Wichtigkeit gehabt und schon die R�mer suchten die Schiffahrt auf diesem Strome zu regeln und zu sichern, zu welchem Ende von ihnen besondere Aufseher dar�ber gesetzt, sowie zur Deckung des erwachsenden Aufwandes auch Schiffahrtsabgaben erhoben wurden. In �hnlichem Sinne verfuhr sp�ter Karl der Gro�e, allein nachher vermehrten sich die Hemmungen und Belastungen der Rheinschiffahrt best�ndig, indem jeder Uferstaat den gr��tm�glichen Nutzen davon zu ziehen suchte. So kam es denn, da�, abgesehen von den Stapel- und Umschlagsgerechtigkeiten mehrer rhein. St�dte, von denen Mainz und K�ln am meisten um sich griffen. den bestehenden Reichsgesetzen und Vertr�gen sogar entgegen, gegen Ausgang des vorigen Jahrh. am Rheine 32 Zollst�tten bestanden. Auf dem Congresse zu Rastadt ward zuerst durch die franz. Gesandten der Vorschlag ausgesprochen, die s�mmtlichen Rheinz�lle aufzuheben und die Schiffahrt auf dem Strome frei zu geben, allein erst im Aug. 1804 kam zwischen Frankreich und Deutschland eine Convention �ber die Rheinschifffahrt zu Stande, zufolge der von Strasburg bis zur holl. Grenze der Rhein f�r einen gemeinschaftlichen Strom beider L�nder erkl�rt und in den Oberrhein bis Mainz, von da bis K�ln in den Mittelrhein, in den Niederrhein unterhalb K�ln abgetheilt wurde. Die Stapelgerechtigkeit von K�ln und Mainz ward aufgehoben, der gezwungene Umschlag (Umladung) in beiden St�dten jedoch beibehalten und ein Zoll (Octroi) eingef�hrt, welcher auf die ganze Strecke von Strasburg bis Holland vertheilt, stromab 1 Fr. 33 Sous, und stroman 2 Fr. nicht �bersteigen durfte. Zugleich wurde eine gemeinsame Rheinschiffahrtsverwaltung zu Mainz errichtet, der reine Ertrag des Octroi aber kam Frankreich und Deutschland in gleichen Theilen zu. Auf die deutsche H�lfte wurden durch den Reichsdeputationshauptschlu� von 1803 au�er einer j�hrlichen Rente von 350,000 Gldn. f�r den damaligen Kurf�rsten- Erzkanzler, noch mehren deutschen F�rsten und Grafen immerw�hrende Jahrrenten, zusammen 161,500 Gldn., angewiesen. Die Errichtung des Rheinbundes (s.d.) ver�nderte nichts an diesen Bestimmungen, allein 1810 schlo� der damalige F�rst-Primas einen Vertrag mit dem Kaiser Napoleon, zufolge dessen er auf seine Rente verzichtete und die Bezahlung der �brigen auf seine Eink�nfte von Hanau und Fulda �bernahm. Unter stillschweigender Aufhebung dieses Vertrags stellten 1814 und 1815 die pariser Friedensschl�sse und der wiener Congre� so ziemlich das fr�here Verh�ltni� her. Nur kamen nat�rlich Frankreichs Anspr�che auf den beibehaltenen Octroi von dem wieder abgetretenen Theil des Rheins an die deutschen Bundesstaaten, welchen jene Gebiete zugetheilt wurden. Sie mu�ten aber auch die Zahlung der erw�hnten, auf die deutsche Octroieinnahme angewiesenen Renten �bernehmen, die jedoch blos noch 154,122 Gldn. Rhein. betragen. Eine neue Rheinschiffahrts. Central-Commission ward sofort zur gemeinschaftlichen Beaufsichtigung und obersten Verwaltung der Rheinschiffahrtsangelegenheiten in Mainz aus sieben Abgeordneten der Uferstaaten Baden, Baiern, Frankreich, Hessen, Nassau, Niederlande, Preu�en errichtet und ihr aufgetragen, eine neue Rheinschiffahrtsordnung auszuarbeiten. Die Strecke von Strasburg bis an die schweiz. Grenze ward vorl�ufig [691] den f�r den �brigen Rhein geltenden Bestimmungen mit untergeordnet. Vom wiener Congresse war deshalb ausgesprochen worden, da� die Schiffahrt auf dem ganzen Laufe des Rheins, von dem Punkt an, wo er schiffbar wird bis an das Meer, auf-und abw�rts g�nzlich frei und f�r Handelszwecke Niemand untersagt sein solle. Der bisher beibehaltene, gezwungene Umschlag in Mainz und K�ln sollte ebenfalls aufh�ren. Preu�en wollte das jedoch nicht eher gew�hren, bis eine allgemeine Rheinschifffahrtsordnung zu Stande gekommen sein w�rde. Da dies haupts�chlich in Folge der Anma�ung der niederl�nd. Regierung, welche den Ausdruck des wiener Congresses, der Rhein solle frei sein bis ans Meer (jusqu'� la mer), misbr�uchlich dahin auslegte, da� damit keineswegs gesagt sei bis �in das Meer� und ihr daher an der M�ndung desselben freistehe, zu thun was sie wolle, erst 1831 geschah, so bestanden auch jene Umschlagsgerechtigkeiten fort. Durch eine nach 16j�hrigen Verhandlungen am 31. M�rz 1831 endlich abgeschlossene, im Juni von allen Uferstaaten unterzeichnete, am 17. Jul. ausgef�hrte �bereinkunft ward zwar die freie Schiffahrt auf dem Rheine bis in die See, doch nur f�r die Schiffe der Uferstaaten, sodann die Aufhebung der Gilten und Rangfahrten und des gezwungenen Umschlags in Mainz und K�ln, sowie eine gleichm��ige Vertheilung des Rheinzolles festgesetzt, in deren Folge die Geb�hren am Niederrhein eine Verminderung, am Oberrhein aber eine Erh�hung erleiden sollten. Holland braucht sonach, entgegen der Bestimmung des wiener Congresses, nur Schiffen der Uferstaaten die Fahrt ins Meer und das Einlaufen aus dem Meer in den Rhein zu gestatten, und �berhaupt ist die Schiffahrt auf demselben keineswegs in der Art erleichtert worden, da� nicht immer noch ansehnliche Waarensendungen nach seinen Uferstaaten �ber Hamburg und Bremen, oder �ber Havre durch Frankreich gehen sollten. Indessen haben Rheinhandel und Rheinschiffahrt sich doch seit Verminderung der alten Beschr�nkungen fortw�hrend ausgedehnt. Vor dem I. 1790 fand j�hrlich ein Waarentransport von zwei Mill. Ctr. in ungef�hr 1300 Schiffen, stromauf und ab zusammengenommen, statt; im J. 1822 passirten dagegen an der holl�nd. Grenze allein 1,750,630, bei Koblenz 2,148,004 Ctr. stromauf und stromab. Zu K�ln langten 1825 vom Niederrhein 1,562,170, vom Mittelrhein 2,187,748 Ctr. an; im J. 1832 passirten an der holl�nd. Grenze stromauf 1,789,682, und stromab 3,934,749, zusammen also 5,724,431 Ctr. Der Ertrag des Rheinoctroi von Strasburg bis an die holl�nd. Grenze war in den sieben Jahren von 1805–12, wo der Handel durch die franz. Herrschaft sehr gehemmt wurde, nach Abzug der Erhebungskosten durchschnittlich des Jahrs 854,170 Gldn.; von 1815–20 belief sich die durchschnittliche Einnahme im Ganzen j�hrlich auf 1,246,721 Gldn. Die au�erordentlichste Steigerung hat seit Einf�hrung der Dampfschiffahrt der Transport von Reisenden auf dem Rheine gewonnen, welcher jedenfalls mehr als irgend ein anderer Strom wegen seiner malerischen Ufer befahren wird.
Brockhaus-1809: Rhein-Departement · Der Rhein
Brockhaus-1911: Rhein-Rh�ne-Kanal · Rhein-Ruhr-Kanal · Wacht am Rhein · Rhein · Rhein [2] · Rhein-Marne-Kanal
DamenConvLex-1834: Rhein, Rheingau
Meyers-1905: Rhein-Rhonekanal · Rhein-Marnekanal · Wacht am Rhein · Valser Rhein · Rhein [1] · Lugnezer Rhein · Rhein-Hannoverkanal · Rhein [2]
Pierer-1857: Rh�ne-Rhein-Kanal · Rhein-Baiern · Vriner Rhein · Unter-Rhein · Rhein [2] · Rhe�n · Krummer Rhein · Rhein [1] · Rhein u. Mosel
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