Konkurstabelle

[404] Konkurstabelle wird die Tabelle genannt, in die nach der deutschen Konkursordnung (� 145) das Ergebnis der im Pr�fungstermin (s. d.) stattgehabten Verhandlungen einzutragen ist. Die Eintragung in die K. wirkt hinsichtlich der festgestellten Konkursforderungen (ihrem Betrag und ihrem Vorrechte nach) wie ein rechtskr�ftiges Urteil gegen�ber allen Konkursgl�ubigern. Vgl. Feststellung der Konkursforderungen.

Quelle:
Meyers Gro�es Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 404.
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