[934] Pfandbriefe, 1) Urkunden, in denen die Hypothekenbeh�rde das Certificat ausstellt, da� f�r Jemanden auf dem Folium eines gewissen Grundst�cks eine Hypothek f�r die im P. angegebene Summe eingetragen sei; 2) Schuldscheine, welche, meist auf den Inhaber lautend, von einem Vereine l�ndlicher Grundbesitzer in der Weise ausgestellt werden, da� nicht das einzelne Grundst�ck, sondern zun�chst der Creditverein als Schuldner erscheint, w�hrend der Creditverein seine Sicherheit darin findet, da� er den einzelnen Grundbesitzern nur bis zu einem gewissen Theile des abgesch�tzten Werthes ihrer Liegenschaften den Vorschu� gew�hrt, gegen dessen Betrag dann die P. emittirt werden. Creditvereine (s. Credit) dieser Art bestehen f�r fast alle Provinzen des Preu�ischen Staates, auch in Sachsen, Hannover u. andern L�ndern. Meist stehen sie mit den Provinziallandschaften in n�herer Verbindung, so da� ein von dieser gew�hlter Ausschu� die Oberaufsicht f�hrt. Will ein Gutsbesitzer auf sein bisher unverschuldetes Gut Geld aufnehmen, so l��t er dasselbe durch Abgeordnete des Creditvereins sch�tzen u. erh�lt dann die gew�nschte Summe bis zu einem gewissen Betrag der Sch�tzungssumme (in Schlesien die H�lfte, in der Mark nur 1/12 derselben) ausgezahlt. Die Inhaber der P. haben mit dem Besitzer der Grundst�cke selbst nichts zu thun, sondern ihr Schuldner ist u. bleibt der Creditverein, welcher von allen Gutsbesitzern, welche Geld gegen P. haben, die Zinsen erhebt u. verrechnet u., wenn sie nicht richtig eingehen, die verpf�ndeten G�ter mit Beschlag belegt. Wenn ein Gut wegen Schulden verkauft wird, so hat der Creditverein wegen der P. den Vorzug vor anderen Gl�ubigern u. wird gar nicht in den Concursproce� verwickelt. Die P. werden mit Zinscoupons versehen u. gehen gleich andern Papieren au porteur ohne formelle Cession aus der einen Hand in die andere, u. die Vorzeigung des P-s reicht hin, sich als Eigenth�mer zu legitimiren, u. des Zinscoupons, um die Zinsen zu empfangen; die P. cursiren daher als Staatspapiere. Die Umsetzung der P. in baares Geld geschieht meist nach halbj�hriger Aufk�ndigung durch die Direction des Creditvereins jeder Provinz mittelst baarer Bezahlung. 1770 wurde der erste Creditverein f�r Schlesien eingesetzt, die anderen Provinzen folgten bald nach. Die Einrichtung hatte die segensreichsten Folgen u. rettete insbesondere in den Kriegsjahren manchen Gutsbesitzer vom Untergang. Nach dem Kriege von 1806 lie� der K�nig von Preu�en einen Indult (s.d.) eintreten, welcher die augenblickliche Verwandlung der P. in baares Geld unm�glich machte. Dies dr�ckte die P. bedeutend herunter, bis um 1817 diese Bestimmung wieder aufgehoben wurde. Gegenw�rtig gelten die P. wegen ihrer hypothekarischen Sicherheit u. leichtern Circulationsf�higkeit als bes. beliebte Papiere.