Ritterschaft

[18] Ritterschaft, urspr�nglich die Gesamtheit der Ritter, sp�ter Bezeichnung eines besondern Geburtsstandes neben dem B�rger- und Bauernstand und zwar dergestalt, da� der hohe Adel von der R. ausgeschieden wurde (s. Adel, S. 99/100). Die R. wurde dann zur Zeit des fr�hern Deutschen Reiches wiederum in die reichsunmittelbare (s. Reichsritterschaft) und die mittelbare oder lands�ssige eingeteilt. In Mecklenburg hei�t die eine Abteilung des gemeinsamen Landtags R., im Gegensatz zu der von den st�dtischen Vertretern gebildeten Landschaft, w�hrend sich die R. aus den Besitzern der Ritterg�ter zusammensetzt. In Preu�en findet sich bei den Provinziallandtagen noch eine R., in Sachsen gibt es Ritterschaftliche Kreditvereine.

Quelle:
Meyers Gro�es Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 18.
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