Hoherpriester

[457] Hoherpriester (hebr. »kohen-haggadōl«), der oberste der israelit. Priester. Derselbe wurde aus der Aaronitischen Linie genommen, bis endlich Herodes d. Gr. und die R�mer die hohepriesterliche W�rde nach Belieben erteilten und entzogen. Nur hielten sie sich in der Regel an die Angeh�rigen von etwa f�nf vornehmen Priesterfamilien, die daher im Neuen Testament »die Hohenpriester« hei�en. Dem Gesetz nach folgte der Sohn auf den Vater, und zwar verwaltete ein jeder das Amt, solange er lebte. Die Einweihungszeremonie des Hohenpriesters bestand in Waschungen, Einkleidung, Salbung mit einem k�stlichen �l und Darbringung von S�hn-, Brand- und Dankopfern. Nach j�discher Tradition soll seit Josia die Einweihung des Hohenpriesters nur in der Anlegung der Amtskleider bestanden haben, weil n�mlich das heilige Salb�l verloren gegangen war. Die Amtstracht des Hohenpriesters bestand aus folgenden St�cken: dem Oberkleid (m�ĭl), purpurblau, mit dreifarbigen Granat�pfeln und goldenen Schellen besetzt, dem Unterkleid (k'tonet), dem Leibrock (efod), dem G�rtel (chescheb), dem viereckigen doppelten Brustschild (choschen) auf der Brust, der in vier Reihen Edelsteinen die eingravierten Namen der St�mme trug und die Urim und Thummim barg, dem Kopfbund (miznefet) und dem daran befindlichen goldenen Diadem (ziz) mit der Aufschrift: »Heilig dem Herrn«. Diese Amtstracht trug der Hohepriester bei allen feierlichen amtlichen Funktionen, an Festen etc.; nur wenn er am gro�en Vers�hnungstag in das Allerheiligste eintrat, legte er eine einfache, aus wei�em Leinen bestehende Kleidung an. Au�er dem gro�en S�hnungsakt, den er an diesem Tag verrichtete (s. Vers�hnungstag), hatte er in besonders wichtigen F�llen die Urim und Thummim (s. d.) zu befragen. Im nachexilischen Zeitalter pflegte er an Sabbaten und an hohen Festen auch an Stelle der gemeinen Priester zu fungieren. Ferner f�hrte er �ber Kultus und Tempelschatz die Oberaufsicht und war Vorsteher des Synedrions (Hohen Rates), �berhaupt kirchliches Oberhaupt aller, auch der au�erhalb Pal�stina wohnenden Juden, dem niemand den Gehorsam verweigern durfte. W�hrend der makkab�ischen Periode vertraten die Hohenpriester selbst eine geraume Zeit hindurch die Stelle der Landesf�rsten Jud�as. Hauptpflicht war es f�r den Hohenpriester, sich der levitischen Reinheit im weitesten Umfang zu beflei�igen, namentlich vor seinen Amtsverrichtungen; einen Toten, mit Ausnahme der n�chsten Blutsverwandten, durfte er niemals ber�hren, ja nicht einmal heftiger Trauer �ber einen solchen sich hingeben; auch gestattete ihm das Gesetz nur, eine unber�hrte Jungfrau zu heiraten. Sein Ansehen war noch im hasmon�ischen Zeitalter so gro�, da� selbst K�nigst�chter die Ehe mit Hohenpriestern nicht verschm�hten sowie auch deren T�chter von den Gro�en des Landes begehrt wurden. Mit dem Beruf des Hohenpriesters vergleicht die christliche Kirche das Wirken Jesu und spricht von dessen hohenpriesterlichem Amte.

Quelle:
Meyers Gro�es Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 457.
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