Gerichtshof

[640] Gerichtshof, Bezeichnung eines h�hern Gerichts, z. B. eines Schwurgerichts. Offiziell ist eine solche Bezeichnung heute noch �blich, z. B. f�r den Staatsgerichtshof, der �ber Anklagen gegen Minister wegen Verfassungsverletzung zu erkennen hat; f�r den Gerichtshof zur Entscheidung von Kompetenzkonflikten; f�r den Verwaltungsgerichtshof etc.

Quelle:
Meyers Gro�es Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 640.
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