Offizĭell

[918] Offizĭell (lat.), das von einer Beh�rde Ausgehende, also soviel wie amtlich; z. B. offizielle Nachricht, offizielle Zeitung. Wo eine Beh�rde nicht geradezu amtlich auftritt, aber doch so, da� den von ihr veranla�ten Kundgebungen oder Vorschl�gen ein gr��eres Gewicht als den von Privatpersonen ausgehenden beigelegt werden soll, nennt man eine solche Kundgebung offizi�s; z. B. offizi�se (halbamtliche) Zeitung, offizi�se Korrespondenzen, offizi�se Artikel. Man spricht auch vom offiziellen (»ordentlichen«) Teil eines Festes im Gegensatz zum inoffiziellen (zwanglosen, gem�tlichen) Teil.

Quelle:
Meyers Gro�es Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 918.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
�hnliche Eintr�ge in anderen Lexika
OSZAR »