[116] Admiralit�tsgericht, der einer Admiralit�t oder einem Marineministerium beigeordnete Gerichtshof, der entweder in Friedenszeiten �ber Streitigkeiten der Handelsmarine, z. B. in Havariesachen, Strandungsf�llen etc., als h�chste Instanz entscheidet, oder in Kriegszeiten �ber internationale Streitf�lle, z. B. hinsichtlich der Rechtskr�ftigkeit und des Bruches einer Blockade, hinsichtlich der Gesetzm��igkeit der Wegnahme von Schiffen etc., befindet. F�r die letztgenannten Streitf�lle besteht in Deutschland eine eigne Gerichtsbarkeit, die sogen. Prisengerichtsbarkeit (s. d.).