Ehre

[506] Ehre, Anerkennung und Achtung des pers�nlichen Werthes; unbescholtener Ruf, guter Leumund. Gegensatz davon 1) bei den R�mern infamia, turpitudo, levis notae macula; 2) bei den Deutschen im Mittelalter Echt- oder Friedelosigkeit, Rechtlosigkeit, Ehrlosigkeit; 3) jetzt Unehrbarkeit, Anr�chigkeit, theilweise oder g�nzliche Ehrlosigkeit (Infamie) als Folge von Verbrechen: jene mindert die Glaubw�rdigkeit, schlie�t aus von der Gemeinschaft ehrbarer Corporationen u. Gesellschaften und vom Betrieb gewisser Berufsarten (z.B. Wirthschaften); diese hebt zudem noch die politischen und gerichtlichen E.nrechte (active und passive Wahlf�higkeit, Zeugen- und Eidesf�higkeit) u. theilweise sogar die privatrechtliche Selbstst�ndigkeit (daher Vormundschaft, Polizeiaufsicht) auf. Au�er der menschlichen und b�rgerlichen E. kommt noch vor die Standes-E., Adels-E., Soldaten-E., Amts-E. Zum Schutz gegen E.nkr�nkungen (Injurien, Beschimpfungen, Verl�umdungen, Pasquillen) sind die E. verletzungsklagen gegeben, oft vor besonderen E.ngerichten, z.B. beim Adel, Milit�r u. bei Universit�ten.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 506.
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