[847] Stange, Teil der Z�umung (s. Zaum). Auch ein Teil des Geweihes (s. d.). Die Redensart »einem die S. halten« r�hrt von den alten Gottesurteilen durch Zweikampf her und bezieht sich auf den dabei vom [847] Richter bestellten Aufseher, den W�rtel, der als Sekundant die K�mpfer n�tigenfalls mit seiner S. zu trennen, namentlich aber eine solche zum Schutz �ber den zu halten hatte, der zu Fall gekommen war.
Adelung-1793: Stange, die · Probier-Stange, die
Brockhaus-1911: Stange [2] · Stange
Meyers-1905: St�nge