Stange

[847] Stange, Teil der Z�umung (s. Zaum). Auch ein Teil des Geweihes (s. d.). – Die Redensart »einem die S. halten« r�hrt von den alten Gottesurteilen durch Zweikampf her und bezieht sich auf den dabei vom [847] Richter bestellten Aufseher, den W�rtel, der als Sekundant die K�mpfer n�tigenfalls mit seiner S. zu trennen, namentlich aber eine solche zum Schutz �ber den zu halten hatte, der zu Fall gekommen war.

Quelle:
Meyers Gro�es Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 847-848.
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