[88] Schutzbrief (franz. Sauvegarde), Urkunde, durch die bestimmten Personen oder Sachen ein besonderer Schutz gew�hrt wird. Besonders h�ufig sind Schutzbriefe im Kriege. Hier werden sie f�r einzelne Personen wie insbes. f�r Krankenh�user, Kl�ster, Postanstalten etc. ausgestellt. Je nachdem der S. in einem Schriftst�ck besteht, dessen Vorzeigung besondern Schutz gegen feindliche Behandlung gew�hrt oder der Schutz durch eine Schutzwache ausge�bt wird, spricht man vom schriftlichen (toten) und bewaffneten (lebendigen) S. Der umfassendste schriftliche S. ist das Rote Kreuz (s. d.) auf wei�em Felde. Schutzbriefe werden auch den »de facto-Untertanen« (s. d.) ausgestellt, durch die sie unter den Schutz des Konsuls gestellt und in gewisser Beziehung den Schutzgenossen (s. d.) gleichgestellt werden. Endlich versteht man unter S. die Erkl�rung eines Staates, durch die er die L�ndereien einer Kolonisationsgesellschaft unter seinen Schutz stellt, bez. die Staatsgewalt dar�ber �bernimmt. Das Deutsche Reich stellte den ersten derartigen S. 27. Febr. 1885 aus, indem es die ostafrikanischen L�ndereien der Gesellschaft f�r deutsche Kolonisation unter seinen Schutz nahm (vgl. Schutzgebiete). Auch soviel wie Geleitsbrief, s. Geleit.