[386] Prorektor (lat.), an Universit�ten Stellvertreter des Rektors, wenn als solcher der Landesherr gilt, wie an den bayrischen und badischen Universit�ten und in Jena, oder ein vom Landesherrn ernannter F�rst diese W�rde bekleidet, wie der Kronprinz von Preu�en in K�nigsberg und bis zu seinem Tode (1906) der Prinz Albrecht von Preu�en, Regent von Braunschweig, in G�ttingen. Dem P. kommt in diesen F�llen derselbe Rang und dasselbe Ehrenpr�dikat (magnificus, Magnifizenz) zu wie anderw�rts dem Rektor der Universit�t. �hnlich unterscheidet man in Leipzig zwischen dem K�nig von Sachsen als Rector magnificentissimus und dem j�hrlich erkornen Haupte der Universit�t als Rector magnificus. Auch der Gebrauch findet sich, da� als P. (�hnlich den Prokonsuln im alten Rom) der Rektor des Vorjahres bezeichnet wird, der in Notf�llen seinen Nachfolger vertritt. An den Gymnasien hie� fr�her vielfach P. oder Konrektor (s. d.) der erste, auf den Rektor folgende Lehrer der Anstalt. Prorektor�t, W�rde oder Amtszeit eines Prorektors.