[449] Konvertīten (lat., »Bekehrte«), Personen, die von einer christlichen Religionsgenossenschaft zu einer andern �bergehen. Mit dem Wort Conversio (»Bekehrung«) bezeichnete man fr�her (seit Cassiodor und Beda) den �bergang in den M�nchsstand, und Conversi hie�en daher zun�chst alle M�nche. Sp�ter aber verstand man unter Conversi und Conversae die Br�der und Schwestern, welche die niedrigen Arbeiten in den Kl�stern verrichteten. Die Freiheit der Staatsb�rger, von einer Konfession zu einer andern �berzutreten, ist fast in allen deutschen Staaten verfassungsm��ig anerkannt; s. Austritt aus der Kirche. Die katholische Kirche verlangt von den zu ihr �bertretenden einen f�rmlichen feierlichen Eid (Konvertiteneid), w�hrend die Protestanten den Genu� des Abendmahls unter beiderlei Gestalt als Zeichen des �bertritts ansehen. Aus der reichen Literatur �ber die K. vgl. Rosenthal, Konvertitenbilder aus dem 19. Jahrhundert (Schaffh. 186570, 3 Bde.; Bd. 1, Abt. 2: Deutschland; in 3. Aufl., Regensb. 1902, und Supplemente zur 1. und 2. Abt.); R��, Die K. seit der Reformation (Freiburg 186675, 13 Bde.); Nippold, Welche Wege f�hren nach Rom? (Heidelb. 1869); Himmelstein, Konvertitenbilder (W�rzb. 1903); Kochs, �bertritte aus der r�misch-katholischen zur evangelischen Kirche in Deutschland w�hrend des 19. Jahrhunderts (Leipz. 1903).