[440] Konting�nt (v. lat. contingens, das den einzelnen »Treffende«, auf ihn Entfallende), im allgemeinen soviel wie Zuschu�, Beitrag; milit�risch Bezeichnung f�r die Truppenzahl, die in einem Staatenverein jeder einzelne Staat zu der gemeinsamen Heeresmacht zu stellen hat. So setzte sich das ehemals deutsche[440] Reichsheer aus einer gro�en Zahl teilweise sehr kleiner Kontingente zusammen. Die Gr��e dieser Kontingente, nach Kreisen geordnet, war unter Karl V. 1521 durch die sogen. Wormser Matrikel festgesetzt worden, und nach einem Reichsschlu� von 1681 betrug das Reichsheer in der Regel 28,000 Mann zu Fu� und 12,000 zu Pferde. Die einzelnen deutschen Landes- (Kontingents-) Herren hatten daneben die volle Milit�rhoheit und ihr eignes Milit�r. Auch der Deutsche Bund hielt an dem Kontingentssystem fest. In Kriegszeiten sollte ein Heer aus Kontingenten der Bundesstaaten gebildet und ein Bundesfeldherr von der Bundesversammlung gew�hlt werden (s. Deutscher Bund). Vgl. Deutschland (Heerwesen), S. 792 s. K. hei�t auch der den Truppenteilen f�r unbrauchbare Ausr�stungsst�cke j�hrlich zu �berweisende Ersatz an solchen, der deshalb auch Jahreskontingent genannt wird. Kontingentieren, das K. der Beteiligten festsetzen.