[735] Handelsministerium hei�t in gr��ern Staaten das Ministerium, das mit �berwachung und Leitung der Handels- und Gewerbeangelegenheiten betraut ist. In kleinern Staaten werden die Obliegenheiten des Handelsministeriums gew�hnlich dem Ministerium des Innern oder der Finanzen �bertragen. In Preu�en wurde durch k�niglichen Erla� vom 17. April 1848 ein Ministerium f�r Handel, Gewerbe und �ffentliche Arbeiten vom Ministerium des Innern abgezweigt, dem au�er dem nunmehr auf das Deutsche Reich �bergegangenen Post- und Telegraphenwesen und den Gesch�ften des Handelsamtes das Salz-, Berg- und H�ttenwesen, das Handels-, Fabriken- und Bauwesen, die Bau- und Gewerbepolizei und die [735] Landwirtschaft �berwiesen waren. Nachdem dieses Ministerium im Laufe der Jahre eine Reihe seiner Befugnisse verloren, wurde 1. April 1879 ein Ministerium f�r Handel und Gewerbe geschaffen, zu dessen Zust�ndigkeit alle Angelegenheiten geh�ren, die mit Handel und Gewerbe mittelbar oder unmittelbar im Zusammenhang stehen. In �sterreich sind das Post- und Telegraphenwesen, das Postsparkassenamt sowie die Generaldirektion der Staatseisenbahnen dem H. mit unterstellt. Ungarn besitzt ein Ministerium f�r Ackerbau, Industrie und Handel. In Frankreich bestehen neben dem H. besondere Ministerien des Ackerbaues und der �ffentlichen Arbeiten. Italien hat ein Ministerium des Ackerbaues und des Handels. England hat ein besonderes Handelsamt (Board of trade), dessen Pr�sident Mitglied des k�niglichen Kabinetts ist. In Ru�land werden die Verwaltungszweige, die anderw�rts dem H. �berwiesen sind, vorwiegend vom Finanzministerium erledigt.