[455] Grundri�, allgemein: Horizontalprojektion irgend eines Gegenstandes (s. Projektion); insbes. der wagerechte Durchschnitt einer Baulichkeit in irgend welcher Hohe desselben. Beim Entwerfen eines Geb�udes werden zun�chst die Grundrisse des Kellers und der verschiedenen benutzten Geschosse gezeichnet, bei der weitern Durcharbeitung f�r die Ausf�hrung treten diejenigen der Fundamente, der Balkenlagen und des Dachgesp�rres hinzu. Au�er den Mauerz�gen pflegen in den Geb�udegrundrissen die T�r- und Fenster�ffnungen, die W�lbungen, �fen, Rauchrohre, Treppen, Ausz�ge, Abortsitze etc. angegeben, bei speziellerer Durchbildung auch die M�bel und sonstigen Ausstattungsst�cke eingetragen zu werden. Den G. einer ganzen Gegend, eines Ortes, eines Bauplatzes mit seiner Umgebung etc. nennt man Lage- oder Situationsplan. In der Literatur hei�t G. (Abri�) kurze Darstellung einer Lehre, bei der nur die Hauptmomente des Gegenstandes gegeben werden.