[683] Geschlecht, in der Biologie die Eigent�mlichkeiten des m�nnlichen oder des weiblichen Individuums (s. Geschlechtseigent�mlichkeiten), auch wohl, aber veraltet, soviel wie Gattung (s.d.), z. B. Menschengeschlecht, Pferdegeschlecht, Ahorngeschlecht; im historischen und genealogischen Sinn (Stirps) Inbegriff von Individuen, die einem gemeinschaftlichen Stamm entspringen. �ber G. im grammatischen Sinne s. Genus. Rechtlich bewirkt das G. gegenw�rtig an sich keinen Unterschied mehr in der Privatrechtsstellung, w�hrend fr�her das weibliche G. einer Reihe von Beschr�nkungen unterworfen war. Einzig beim Adel, dem Fideikommi�recht und den Bauernrechten (Anerbenrecht, Huferecht) bestehen noch Bestimmungen, durch die das weibliche G. gewissen Beschr�nkungen unterliegt.