[547] Annexion (lat., »Ankn�pfung, Annektierung«), die Verbindung eines bisher fremden Gebietes mit[547] einem Staatsganzen und rechtliche Einverleibung in das letztere. Annexionismus, Annexionswut; Annexionist, Anh�nger der Annexionspolitik; jemand, der sich mit Annexionsgel�sten tr�gt. Der Ausdruck A. wurde besonders durch Napoleon III. gebr�uchlich, der 1860 Savoyen annektierte, nachdem es, nicht ganz freiwillig, von der Krone Sardinien f�r die franz�sischen Dienste im italienisch-�sterreichischen Krieg abgetreten worden war. Die dabei vorgenommene, auf das Prinzip der Nationalit�t gest�tzte Volksabstimmung war mehr ein scheinbares als ein wirkliches Zugest�ndnis an das Prinzip der Selbstbestimmung der V�lker. Von der gr��ten Bedeutung sind die von Preu�en infolge des Sieges �ber �sterreich und dessen Bundesgenossen 1866 vollzogenen norddeutschen Annexionen gewesen. Sie wurden formal durch die Gesetze vom 20. Sept. und 24. Dez. 1866 vollzogen. Das erstere sanktionierte die Vereinigung des K�nigreichs Hannover, des Kurf�rstentums Hessen, des Herzogtums Nassau und der Freien Stadt Frankfurt a. M. mit der preu�ischen Monarchie, das letztere diejenige der Herzogt�mer Schleswig und Holstein. Dagegen ist die Einverleibung von Elsa�-Lothringen in das Deutsche Reich keine eigentliche A., sondern eine R�ckeroberung und Wiedervereinigung dieser L�nder mit Deutschland.