Abendschulen

[27] Abendschulen, Schulen, worin junge, tag�ber besch�ftigte Leute abends Nachhilfe zur Fortbildung erhalten. Als alleinige unterrichtliche Versorgung solcher Kinder, die den Tag �ber in Fabriken arbeiten, ist die Abendschule durch die deutsche Reichsgewerbeordnung vom 17. Juli 1878 (� 135, Absatz 2) ausgeschlossen. Dagegen tritt die Fortbildungsschule (s. d.) leider noch vielfach als Abendschule (oder Sonntagsschule) auf. Nur in einzelnen L�ndern (z. B. Baden: Gesetz vom 18. Febr. 1874) ist die Benutzung der Abendstunden auch f�r diesen Zweck nicht gestattet.

Quelle:
Meyers Gro�es Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 27.
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