Gleichgewicht

[90] Gleichgewicht, bei K�rpern Zustand der Ruhe, durch das verh�ltni�m��ige Entgegenwirken mehrer Kr�fte hervorgebracht; vergl. Statik. In der Politik ein Zustand des Staatensystems, wo kein einzelner ein entscheidendes Uebergewicht auf andere aus�ben darf, weil er daran durch die andern gemeinschaftlich verhindert wird. Es ist von der Natur geboten und Bedingung einer gedeihlichen V�lkerentwicklung, daher auch immer vertheidigt worden, seitdem Europa aus dem Zustande der Barbarei herausgetreten ist. Rom war die einzige Macht, die es l�ngere Zeit aufzuheben im Stande war.

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Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 90.
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