[210] Denkgesetze (logische Axiome) sind 1) psychologisch – die nat�rlichen Bedingungen, unter denen das Denken (s. d.) sich vollzieht; 2) logisch – die Postulate des Denken- und -Erkennen-wollens, des einheitlichen und seine Einheit bewahren-wollenden Ich, denen alles Denken folgen mu�, soll, weil sonst eine normale, fortschreitende, erkennende Function desselben nicht m�glich ist und weil sonst die Einheit, der Zusammenhang des (geistigen) Ich in Frage gestellt wird. Die Denkgesetze sind Normen des Denkwillens. Sie sind die allgemeinsten Bedingungen des Erkennens, des empirischen wie des speculativen. Die specificieren sich in die S�tze der Identit�t (s. d.), des Widerspruches (s. d.), des ausgeschlossenen Dritten (s. d.) und des Grundes (s. d.).
Dem �lteren Rationalismus gelten die Denkgesetze als »ewige Wahrheiten« (s. d.), d. h. als unmittelbar evidente und allgemein-notwendig aufzustellende Gesetze f�r das Denken. Sie haben apriorische (s. d.) Natur. So nach PLATO, ARISTOTELES, nach den Scholastikern, nach DESCARTES (Princ. philos. I, 49), LEIBNIZ, CUDWORTH, der schottischen Schule u. a. J. G. FICHTE leitet die Denkgesetze aus »Setzungen« des Ich (s. d.) ab. SCHOPENHAUER bezeichnet sie als »metalogische Wahrheiten« (W. a. W. u. V. Bd. I, 454), ULRICI als Gesetze der unterscheidenden T�tigkeit des Denkens (Log. S. 93 ff.). Nach R�MELIN sind die Denkgesetze »nicht in dem Sinn Gesetze, da� sie ein ausnahmsloses tats�chliches Geschehen bewirkten, sondern sind die Regeln, von welchen das aufmerksame, unbeirrte und auf Erkenntnis der Wahrheit gerichtete Denken unwillk�rlich geleitet wird und sich leiten lassen mu�, wenn es zur Wahrheit gelangen und andere davon �berzeugen will« (Red. u. Aufs. II, 123). Nach SIGWART sind sie »die ersten und unmittelbaren Ergebnisse einer auf unsere Denkt�tigkeit selbst gerichteten, sie in ihren Grundformen erfassenden Reflexion« (Log. II, 40). Nach WUNDT sind die Denkgesetze zugleich »Gesetze des Willens« (Log. I2, 79 f.). Die psychologischen Denkgesetze »sagen nur aus, wie sich unter gewissen Bedingungen das Denken tats�chlich vollzieht«, »die logischen Denkgesetze aber sind Normen, mit denen wir an das Denken herantreten, um es auf seine Richtigkeit zu pr�fen.« Da es kein Denken ohne Inhalt gibt, so sind sie zugleich die allgemeinsten Gesetze des Denkinhalts selbst. Sie sind von allgemeinster Geltung, weil jedes Anschauungs- und Denkobject ihre G�ltigkeit beanspruchen mu�. Insofern sie auf der Erfahrung fu�en, durch diese ausgel�st werden, sind sie Erfahrungsgesetze. Die Denkgesetze sind sowohl Anschauungsgesetze als Begriffsgesetze. Sie sind »die allgemeinsten Gesetze, die unser Denken bei der Verkn�pfung der empirischen Tatsachen[210] befolgt«. Zugleich sind sie Postulate (Log. I2, 558 ff.; Syst. d. Phil.2, S. 67, 77, 150, 152 ff.; Phil. Stud. XIII, 405). Nach JODL folgt das Denken seinen eigenen Gesetzen, »aber diese Gesetze des Denkens sind nur der Reflex jener Gesetzm��igkeit, welche unser Bewu�tsein schon auf prim�rer Stufe im Zusammenwirken mit den Dingen erzeugt« (Lehrb. d. Psychol. S. 639 f.). Nach SCHUBERT-SOLDERN sind die Denkgesetze nur »m�glichst einfache Beispiele der einfachsten Denkbeziehungen« (Gr. e. Erk. S. 177). Nach HUSSERL sind die Denkgesetze Verstandesgesetze �berhaupt, ideale Gesetze (Log. Unt. II, 668). Sie sind die Normen des Denkens, das echte logische Apriori (l.c. S. 670). Nach NIETZSCHE ist die Grundvoraussetzung der Denkgesetze die (irrt�mliche) Annahme, da� die Wirklichkeit aus beharrenden Dingen bestehe (WW. III, 1, 12, S. 30).