Republik

[677] Republik. Dieses aus dem Lateinischen res publica gebildete Wort bezeichnet eigentlich weiter nichts als �ffentliches Gemeinwesen, und man kann in diesem Sinne jeden Staat eine Republik nennen. Da inde� die r�m. res publica ein Gemeinwesen war, in welchem die oberste Gewalt vom Volke ausging und unter Mehre vertheilt war, so trug man diesen Namen auf alle Staatsformen �ber, die auf �hnlichen Grunds�tzen beruhten. und setzte die Republik derjenigen Staatsform entgegen, nach welcher nur Einer als Herrscher an der Spitze des Staates steht und selbst wenn er durch Wahl zum Throne gelangt ist, doch seiner W�rde nicht wieder entsetzt werden kann, sondern unverletzlich und unverantwortlich ist. In einer Republik sind die Inhaber der h�chsten Gewalt, es m�gen ihrer nun so wenig oder so viel sein als da wollen, stets vom Volke abh�ngig und ebensowol als Diener des Volkes, wie als Lenker des Staates zu betrachten. Sie m�ssen daher auch von der Verwaltung ihres Amtes Rechenschaft ablegen Da in der Regel und der Natur der Sache nach die Rechte und die Freiheiten des Volks in einer Republik gr��er sind, als in einer Monarchie, so hat man sie auch Freistaaten genannt; obwol, wenn man die Geschichte befragt, es nicht an Beispielen fehlt, da� die Despotie auch in Republiken ihren Sitz aufschlagen kann. Historisch betrachtet sind �berhaupt die Formen sehr verschieden, unter denen Republiken vorgekommen sind. Bald haben sie sich mehr dem aristokratischen (wie die ehemalige Republik Polen und Venedig, welche reine Aristokratien waren), bald mehr dem demokratischen Principe gen�hert; in den meisten F�llen sind sie aber ein Gemisch aus beiden. Der Streit �ber die Vorz�ge der republikanischen oder monarchischen Regierungsform, welcher schon durch die erste franz. Revolution m�chtig angefacht wurde, ist in neuern Zeiten aufs Neue lebhaft erwacht. Es gibt namentlich in Frankreich, wo die Discussionen �ber politische Gegenst�nde ein freies Feld haben, zahlreiche Anh�nger der Republik. Sie behaupten, da� die Rechte des Volks, seine b�rgerliche und politische Freiheit in einer Monarchie nie die geb�hrende Anerkennung finden k�nnen, und da� eine mit republikanischen Institutionen umgebene Monarchie, als welche Ludwig Philipp die franz. in den Tagen der Julirevolution charakterisirte, nur ein Trugbild sei. Es scheint inde� ausgemacht, da� auch in einem monarchischen Staate, und zwar weit eher als in einer Aristokratie, die menschlichen und b�rgerlichen Rechte der Volksgesammtheit geehrt, den politisch M�ndigen eine entsprechende Theilnahme an den �ffentlichen Angelegenheiten einger�umt und die Gleichheit aller Staatsangeh�rigen vor dem Gesetz anerkannt werden kann.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 677.
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