Pupillen

[597] Pupillen oder M�ndel nennt man die Minderj�hrigen, welche unter Vormundschaft stehen. (S. Minorenn und Vormundschaft.) – Pupillengelder sind solchen Pupillen geh�rige Capitalien; bei deren Ausleihung ist besondere Vorsicht von den Vorm�ndern anzuwenden und sie d�rfen in der Regel nur auf Hypotheken von der unzweifelhaftesten Sicherheit gegeben werden. Man pflegt deshalb im gew�hnlichen Leben eine erh�hete Sicherheit eine pupillarische zu nennen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 597.
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