[597] Pupillen oder M�ndel nennt man die Minderj�hrigen, welche unter Vormundschaft stehen. (S. Minorenn und Vormundschaft.) – Pupillengelder sind solchen Pupillen geh�rige Capitalien; bei deren Ausleihung ist besondere Vorsicht von den Vorm�ndern anzuwenden und sie d�rfen in der Regel nur auf Hypotheken von der unzweifelhaftesten Sicherheit gegeben werden. Man pflegt deshalb im gew�hnlichen Leben eine erh�hete Sicherheit eine pupillarische zu nennen.