M�hle

Mühle
Mühle
Mühle

[207] M�hle werden im Allgemeinen Maschinen genannt, die mittels einer Kraft in Gang kommen, welche zun�chst zur Erzeugung einer drehenden Bewegung dient.

N�her werden sie sowol nach den damit bearbeiteten Gegenst�nden als auch nach der bewegenden Kraft und sonstigen Einrichtungen bezeichnet. Unter M�hle schlechthin versteht man jedoch stets solche, auf denen Getreide, Mehl, Schrot, Graupen und Gr�tze bereitet werden und gibt andern nach ihrer Bestimmung z.B. den Namen von �lm�hlen, Lohm�hlen, Farbem�hlen, S�ge- oder Schneidem�hlen, Schleif-und Polirm�hlen, Papier-, Draht-, Walk-, Spinn- und Webem�hlen, Pulver-, Knochen-, Gypsm�hlen u.s.w., nach der bewegenden Kraft aber unterscheidet man Wasser-, Wind-, Dampf-, Ro�-, Tret- und Handm�hlen. Die Wasserm�hlen [207] zerfallen wieder nach der von der �rtlichkeit bedingten Einrichtung der R�der, auf welche das Wasser zun�chst wirkt, in oberschl�chtige, welche nur anwendbar sind, wo von Natur ein betr�chtlicher Fall des Wassers vorhanden ist oder doch vermittelt werden kann, indem das Wasser von oben mittels einer Rinne von gleicher Breite mit dem Wasserrade, auf dieses geleitet wird, das auf seinem Umfange meist eine Reihe von F�chern oder Zellen enth�lt, die so eingerichtet sind, da� sich das von oben hinein fallende Wasser, w�hrend des Umgangs des Rades bis nahe zu dem niedrigsten Punkte desselben darin verh�lt, also wesentlich durch die Schwere mitwirkt, ehe sie auf der entgegengesetzten Seite geleert aufsteigen, um sich oben von Neuem zu f�llen. Bei den mittelschl�chtigen M�hlen ist der Umfang des Rades ebenfalls mit Zellen versehen, in die das Wasser durch ein Gerinne ungef�hr in der H�he der Radwelle str�mt und auch betr�chtlich mit durch seine Schwere wirkt; die unterschl�chtigen werden dagegen blos durch die Kraft des unter ihren R�dern wegstr�menden Wassers bewegt und hei�en Pfahlm�hlen, wenn sie feststehen, oder Schiffm�hlen, wenn sie auf gro�en Fl�ssen angelegt werden, deren Gew�sser sich nicht in ein Gerinne oder einen M�hlgraben einengen lassen. Sie befinden sich auf zwei K�hnen, welche mittels Ankern und Seilen im Flusse festgelegt sind und von denen der gr��ere zun�chst dem Lande in einem Breterhause die eigentliche M�hle, der kleinere nur die Achse des zwischen beiden befindlichen Wasserrades tr�gt, das nicht hoch, aber gegen 18 F. breit ist und ebenso lange, ungef�hr zwei F. breite Schaufeln hat, von denen die Str�mung die untersten erfa�t und so das Rad langsam umtreibt. Die Windm�hlen, d.h. vom Winde bewegte M�hlwerke, befinden sich entweder in h�lzernen, auf einem starken St�nder �ber die Bodenfl�che erhaben ruhenden und mittels des Sterzes, eines langen Hebels an der R�ckseite, darauf rundherum zu drehenden M�hlgeb�uden und hei�en dann Bockm�hlen, oder sie sind sogenannte holl�ndische, und dann zuckerhutf�rmig von der Erde aus aufgef�hrt und nur das Dach mit den daran befindlichen Windm�hlfl�geln l��t sich beliebig drehen. Letztere wurden im 16. Jahrh. in den Niederlanden erfunden, widerstehen dem Winde weit besser als die erstern und gestatten die Anlegung jeder Art von M�hlwerken, w�hrend die Bockm�hlen sich in der Regel nur zur Herstellung von Mehl und Graupen benutzen lassen. In Gang kommt eine Windm�hle durch die vom Winde kreisf�rmig bewegten, gew�hnlich senkrecht stehenden, vier Windm�hlfl�gel, welche aus zwei zwischen 30–40 F. langen B�umen bestehen, die kreuzweis in der oben aus der M�hle hervorragenden Fl�gelwelle befestigt und mit einige Fu� langen Querh�lzern versehen sind. An diese werden au�erhalb Latten genagelt und das Ganze mit Segeltuch �berspannt oder auch mit Tafeln von Schindeln ausgesetzt, die man bei zu heftigem Winde, dem die Fl�gel stets entgegengestellt werden m�ssen, theilweise entfernen und dessen Einwirkung dadurch mildern kann. Die innere Einrichtung einer Mahlm�hle ist bei gew�hnlichen Wasser- oder Windm�hlen ziemlich dieselbe und hier an einer Bockm�hle dargestellt. An der Fl�gelwelle befindet sich inwendig ein Kammrad, welches in das Getriebe am M�hleisen i eingreift, das als Achse in dem L�ufer oder obern M�hlsteine befestigt ist, welcher dadurch auf einem zweiten unter ihm festliegenden, dem Bodensteine, schnell umgedreht wird. Zwischen beiden, die von dem hier einem Fasse �hnlichen Laufe A umschlossen sind, geht das Mahlen vor sich. Mitten zwischen die Steine gelangt das Getreide von oben her aus dem Rumpfe B mittels des Schuhes und durch das L�uferauge e; das ausgemahlene Getreide treibt der Umschwung des L�ufers nach und nach zwischen den Steinen fort, wo es dann durch das Mehlloch in einen schief nach dem Vorkasten f�hrenden Kanal C und Beutel f�llt, der hier aber nicht mit dargestellt ist. Da dieser best�ndig ger�ttelt und ersch�ttert wird, so geht oder beutelt und siebt sich der seine Mehlstaub durch denselben in das umschlie�ende Beh�ltni� und nur das Grobe gelangt in den Vorkasten D, um, nachdem die M�hlsteine einander ein wenig n�her gestellt worden sind, nochmals aufgesch�ttet zu werden. Um das gew�hnliche Brotmehl zu erhalten, geschieht dies meist dreimal und das letzte, was in den Vorkasten gelangt, ist die Kleie. Graupenm�hlen haben keinen Bodenstein [208] und nur einen L�ufer, welcher sich in einem engen Laufe mit W�nden von rauhem Eisenblech bewegt, zwischen denen und dem Steine die K�rner enth�lst, abgesto�en und abgerundet werden, und dann unterw�rts �ber mehre Siebe mit �ffnungen von verschiedener Gr��e laufen, welche das M�hlwerk sch�ttelt und wo sich die Graupen sowol von den H�lsen als auch unter sich nach der Feinheit trennen. Die vollkommensten Getreidem�hlen sind in neuerer Zeit von den Nordamerikanern hergestellt worden und Leuchs' �Beschreibung und Abbildung der verbesserten amerik. Mahlm�hlen� (N�rnb. 1828), gibt dar�ber unter Anderm weitere Auskunft. Die �ltesten Getreidem�hlen waren Handm�hlen, welche zu Tret- und Ro�m�hlen, und bei den R�mern gegen Ende des 1. Jahrh. zuerst zu Wasserm�hlen, anfangs zum Privat-, nachher zum �ffentlichen Gebrauch erweitert wurden. Auch Schiffm�hlen sollen im 6. Jahrh. bei Rom zuerst erbaut worden sein; die Erfindung der Windm�hlen scheint aber einer sp�tern Zeit anzugeh�ren. – Die Sammlung der gesetzlichen Bestimmungen eines Landes in Bezug auf Anlage und Betrieb von M�hlen und Rechte und Verpflichtungen der M�ller und ihrer Nachbarn und Mahlg�ste wird M�hlenordnung genannt. – M�hlzwang hei�t die mit mancher M�hle verkn�pfte Gerechtigkeit, kraft der die Bewohner eines gewissen Umkreises oder gewisser Orte ihr Getreide auf derselben mahlen lassen m�ssen.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 207-209.
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